Was hat es mit der Bagatellschadensgrenze auf sich?
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Bei kleineren Unfällen oder Parkremplern spricht man häufig von einem Bagatellschaden. Dabei geht es um kleinere Schäden, die als unerheblich eingestuft werden und unterhalb der Bagatellschadensgrenze liegen.
Was ist ein KFZ-Kurzgutachten?
Kurzgutachten werden durch einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen angefertigt. Ihr Fahrzeug wird besichtigt und dabei gründlich in Augenschein genommen. Die Beweise werden wie auch bei einem normalen KFZ-Gutachten vollumfänglich gesichert und dokumentiert. Auf dieser Basis wird eine Hochrechnung über die Reparaturkosten erstellt. Im Gutachten sind Fotos der festgestellten Schäden beigefügt und der Schadenumfang ist entsprechend dokumentiert – beim Kostenvoranschlag ist dieser Umfang meist nicht berücksichtigt. Sollten während der Instandsetzung oder Zerlegung des Fahrzeugs weitere ereignisbedingte Schäden zum Vorschein kommen oder ein Gerichtsverfahren im Raum stehen, kann durch den Sachverständigen im Nachgang ohne großen Aufwand ein vollumfängliches Gutachten erstellt werden.
Im Gutachten sind Fotos der festgestellten Schäden beigefügt und der Schadenumfang ist entsprechend dokumentiert – beim Kostenvoranschlag ist dieser Umfang meist nicht berücksichtigt. Sollten während der Instandsetzung oder Zerlegung des Fahrzeugs weitere ereignisbedingte Schäden zum Vorschein kommen oder ein Gerichtsverfahren im Raum stehen, kann durch den Sachverständigen im Nachgang ohne großen Aufwand ein vollumfängliches Gutachten erstellt werden.
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